Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Sachgebiet Regionalmanagement des Landkreises Amberg-Sulzbach ist bemüht, seine Webseiten im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV, seit dem 1. August 2022 ersetzt durch das Bayerische Digitalgesetz (BayDiG)) barrierefrei zugänglich zu machen. Wir sind bemüht, die Webseite im Einklang mit den Bestimmungen des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG), der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik- Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung gilt für www.unsereheimat-as.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten oder Ausnahmen teilweise mit dem BayBGG und BayDiV vereinbar.

Unsere Produkte und Dienstleistungen sind für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da sie nicht mit der zugrundeliegenden harmonisierten Norm EN 301 549 vereinbar sind:
  • Bei manchen Elementen zu Kapitel 5 – Von vergangenen Zeiten erfahren – gibt es aufgrund von Designentscheidungen die Anlehnung der Farben an die des Schulbuchs. Hier wurden einige Elemente in einem leichten Gelb gesetzt. Das kann bei bestimmten Validatoren zu einem Fehler für die Erfolgskriterien der WCAG 2.2 Erfolgskriterium 1.4.3 Kontrast (Minimum) führen.

Dieses wird als behoben angesehen, da die Webseite mit einer eigenen Hoch-Konrastvariante versehen wurde, die diesen Fehler komplett behebt.

  • Bei den eLearning Materialien bzw. Aufgaben wurde die Branchenstandard-Bibliothek H5P eingesetzt. Soweit die Barrierefreiheit bei den Materialien eingebaut werden konnte, wurde dies umgesetzt. An manchen Stellen, wie bei den Drag and Drop Aufgaben ist nur Maussteuerung möglich.
  • Video-Dateien: Barrierefreie Nachbearbeitung vorhandener Video-Dateien können nicht zeitnah erstellt werden, diese wurden aber mit Untertitelspuren versehen.

Grund: Vorübergehende Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist. Vielen Dank für Ihr Feedback. Sie können uns über folgende Adresse kontaktieren:

Landratsamt Amberg-Sulzbach
Schlossgraben 3
92224 Amberg
regionalmanagement@amberg-sulzbach.de
Telefon: 0 96 21 39-159

Schlichtungsstelle

Sollte auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit unserer Webseiten keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle wenden. Sie hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand. Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Landesamt für Digitalisierung Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

Meldestelle für Barrierefreiheit in Bayern (MLBF)

Für Hinweise und Beschwerden zur Barrierefreiheit können Sie sich auch an die Meldestelle
für Barrierefreiheit in Bayern wenden:

Meldestelle für Barrierefreiheit in Bayern (MLBF)
E-Mail: mlbf@bayern.de
Internet: www.mlbf.bayern.de

Disclaimer

Diese Erklärung wurde am 22.04.2026 erstellt. Die Erklärung wurde durch Unterstützung von evidentmedia erstellt.

Für die Prüfung der Barrierefreiheit wurde der Accessibility Checker verwendet. Für weitere Webinhalte wurde Google Chrome und das interne Plugin Lighthouse in der Version 136.0.7103.92 verwendet. Außerdem wurden die Inhalte mit dem Web Accessibility Evaluation Tool Plugin WAVE in der Version 3.3.0.4 überprüft. Für die geprüfte Anwendungsversion unter den spezifizierten Browser- und Betriebssystemparametern garantieren wir die Richtigkeit der gemachten Angaben. Bei Einsatz abweichender Versionen oder Umgebungen ist eine abweichende Darstellung möglich, die von den hier gemachten Ergebnissen abweichen kann.

Erklärung zur Barrierefreiheit
in Leichter Sprache

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Infos zur Barriere·freiheit

Wir wollen die Internet·seite barriere·frei machen.
Barriere·frei heißt:
Alle Menschen können die Internet·seite benutzen.

Zum Beispiel:
Manche Menschen können nicht so gut lesen.
Also gibt es auch Texte in Leichter Sprache.

Die Internet·seite ist nicht ganz barriere·frei.

Zum Beispiel:
Viele Texte sind einfach geschrieben.
Aber die Texte sind nicht in Leichter Sprache.

Wir können leider nicht alles barriere·frei machen.
Aber wir wollen die Internet·seite besser machen.
Damit alle die Internet·seite gut benutzen können.

Du kannst uns dabei helfen:
Du kannst uns eine Barriere melden.

Du kannst anrufen:

Du kannst einen Brief schreiben an:

Landratsamt Amberg-Sulzbach
Schlossgraben 3
92224 Amberg

Oder du schreibst eine E-Mail an: